CO2 Kostenaufteilungsgesetz

CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Mehr Sicherheit zu Vorgaben und Erstattungsansprüchen

Mit unserem Knowhow behalten Sie den Durchblick bei der CO2 Kostenaufteilung!

Seit dem 1. Januar 2023 gelten die umfangreichen Vorgaben zum CO₂ Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG). Seither müssen sich Mieter und Vermieter die brennstoffbezogenen CO₂-Kosten, die durch den Heizungsbetrieb und die Warmwasseraufbereitung entstehen, in der Regel teilen. 

Wie ein möglicher Erstattungsanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter zu berechnen ist, hängt davon ab, welche der beiden Parteien Vertragspartner des Energieversorgers ist.

Darüber hinaus sind bei der Abrechnung komplexe formale Anforderungen und Fristen zu beachten; in einigen Fällen greifen auch Ausnahmen oder gesteigerte Nachweispflichten.

Wenn Sie als Gewerbemieter einen Anspruch auf die Erstattung von Kohlendioxidkosten durchsetzen wollen, müssen Sie vieles beachten. Unser geschultes Experten-Team hilft Ihnen!

Wir ermitteln die Höhe Ihrer möglichen Erstattungsansprüche, behalten Fristen, Formalia und Sonderregelungen aus dem CO₂ Kostenaufteilungsgesetz im Auge und beraten Sie umfassend, bis hin zu der Frage, wie Sie Ihre Forderungen gegenüber dem Vermieter form- und fristgerecht geltend machen – jeweils auf Basis unserer Expertise zur aktuellen Rechtslage und Anwendungspraxis. Zudem integrieren wir das Controlling der CO₂-Kosten in den Workaround zur Prüfung Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung.

  • Wir prüfen und berechnen Ihre potenziellen Erstattungsansprüche als Gewerbemieter
  • Über Fristen, Formalia, Sonderregelungen und Nachweispflichten behalten wir für Sie den Überblick
  • Wir unterstützen Sie dabei, Erstattungsansprüche gegenüber dem Vermieter geltend zu machen
  • Unser Experten-Team wird laufend geschult und ist topinformiert über die aktuelle Rechtslage und Anwendungspraxis
  • Wir integrieren die Berechnung des CO2-Kostenanteils in unseren Prüfungsumfang Ihrer jährlichen Betriebskosten

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